Energieauweis
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis bewertet objektiv die Gesamt-Energie-Effizienz von Häusern und Wohnungen unter Normbedingungen. Die Kennzeichnung, vergleichbar mit dem "Typenschein" eines Autos oder "Kühlschrankpickerl", bezieht sich beim Gebäude auf den Wärme- und Strombedarf. Die Energie-Effizienz von Häusern und Wohnungen wird in verschiedene Energieklassen unterteilt, dies ermöglicht einen objektiven Vergleich einzelner Immobilien. Das Energieausweisvorlagegesetz aus dem Jahre 2006 ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Demnach ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder einzelnen Wohnungen ein Energieausweis vorzulegen. Wird ein Energieausweis nicht spätestens bis zum Vertragsabschluss vorgelegt, gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamt-Energie-Effizienz als vereinbart (Abs § 5 EAVG).
Wie lange gilt der Energieausweis?
Die Gültigkeit des Energieausweises ist grundsätzlich unbegrenzt, aber zum Zeitpunkt der Vorlage darf der Energieausweis maximal 10 Jahre (ab Ausstellungsdatum) alt sein. |